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Wir beantragen bzw. beraten Sie gern bei der
Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
zuzüglich u.a.
- „Riester-Bonus“ (steuerliche Auswirkungen)
- Kindergeld
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage
- Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG
1999)
- Lohnsteuerermäßigung
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
- Prüfung Steuerbescheid
- Führung von Rechtsmitteln
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